Die Früh- und Spätbetreuung ist eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes im Offenen Ganztag (OGS) an den Grundschulen, um die Berufstätigkeit von Erziehungsberechtigten zu erleichtern. Die aktuelle Satzung über die „Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote im Primarbereich“ vom 23.04.2019 weist nach Ansicht der DKP allerdings gravierenden Änderungsbedarf auf.
Die DKP kritisiert, dass es im Gegensatz zu Gebühren der OGS-Betreuung bei der Früh- und Spätbetreuung keinen Geschwisterrabatt gibt. Für jedes Kind muss monatlich 15 Euro gezahlt werden, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Geschwisterkinder.
Die Entgeltbefreiung für die die OGS-Betreuung bei einem Jahreseinkommen unter 25.000 Euro ist bei der Früh- und Spätbetreuung in der Satzung der Stadt Bottrop nicht eindeutig geregelt. Bei der DKP haben sich Betroffene gemeldet, die aufgrund ihres Jahreseinkommens von den OGS-Gebühren befreit sind und trotzdem den Beitrag von 15 Euro pro Monat und Kind für die Früh- und Spätbetreuung entrichten müssen!
Während der Corona-Pandemie wurden die OGS-Gebühren für die Erziehungsberechtigten im Jahr 2020 für die Monate März und April sowie im November und Dezember erlassen, für die Früh- und Spätbetreuung allerdings nicht. Die DKP kritisiert diese Ungleichbehandlung und fordert die Stadt auf, die Beiträge an die Erziehungsberechtigten zurück zu erstatten. Auch in den Monaten im Jahr 2021, in denen aufgrund der Corona-Pandemie keine OGS-Beiträge erhoben werden, muss auch die Früh- und Spätbetreuung beitragsfrei bleiben.
Die DKP fordert, dass sich das Land NRW auch an den Kosten der Früh- und Spätbetreuung der OGS beteiligt, dies ist bisher nicht der Fall. So sind die Erziehungsberechtigten die Kosten- und somit Leidtragenden. Die DKP fordert, dass bis zum Einsetzen einer finanziellen Beteiligung des Landes die Stadt Bottrop die Kosten für Corona-bedingte Ausfallzeiten den Geschwisterrabatt sowie die Entgeltbefreiung bei Jahreseinkommen unter 25.000 Euro übernehmen muss!
Die DKP wird dazu einen entsprechenden Antrag für die Sitzung des Schulausschusses am 18. Februar stellen.